Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Das Gleichstellungsgesetz verbietet die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und verlangt vom Arbeitgeber, dass er aktiv zumutbare Massnahmen einleitet, um Übergriffe zu verhindern und zu sanktionieren. Finden wegen ungenügender Prävention Übergriffe statt, hat das Opfer unter anderem Anspruch auf finanzielle Entschädigung durch den Arbeitgeber.
Auch das Obligationenrecht (OR) verlangt vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht (Art. 328) ein belästigungsfreies Arbeitsklima. Bei Verletzung der Fürsorgepflicht ist der Arbeitgeber für die Schäden, die den Opfern erwachsen, ebenfalls ersatzpflichtig.
Schwere Übergriffe (Erpressung, Erzwingen sexueller Handlungen, Nötigung und Vergewaltigung) sind im Strafgesetzbuch geregelt.